Anlage 1 – BBH-Gebührentabelle

Gebührentabelle gemäß BBH-Gebührentabelle des “Bundesverbands selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.”

Das monatliche Honorar richtet sich nach der BBH-Gebührentabelle und wird umsatzabhängig gemäß dem Gegenstandswert berechnet.

Gegenstandswert (bis) Typische Buchungssätze pro Monat Monatliches Honorar (netto)
15,000 € 35–55 100.00 €
20,000 € 50–70 111.00 €
22,500 € 55–75 117.00 €
25,000 € 60–80 124.50 €
27,500 € 65–90 133.50 €
30,000 € 70–100 144.00 €
35,000 € 80–110 150.00 €
40,000 € 90–120 163.50 €
45,000 € 100–130 168.00 €
50,000 € 110–140 174.00 €
60,000 € 120–150 180.00 €
70,000 € 130–170 198.00 €
85,000 € 150–190 210.00 €
100,000 € 180–220 238.50 €
125,000 € 200–250 262.50 €
150,000 € 230–280 288.00 €
200,000 € 260–320 348.00 €
250,000 € 300–380 402.00 €
300,000 € 350–420 457.50 €
350,000 € 400–500 513.00 €
400,000 € 450–550 562.50 €
450,000 € 500–600 622.50 €
500,000 € 550–650 687.00 €
550,000 € 600–700 729.00 €
600,000 € 650–750 771.00 €
650,000 € 700–800 813.00 €
700,000 € 750–850 855.00 €
750,000 € 800–900 897.00 €
800,000 € 850–950 939.00 €
850,000 € 900–1.000 981.00 €
900,000 € 950–1.050 1,023.00 €
950,000 € 1.000–1.100 1,065.00 €
1,000,000 € 1.050–1.200 1,107.00€
1.500.000 € 1.200–1.500 1.527,00 €
2.000.000 € 1.500–1.800 1.947,00 €
2.500.000 € 1.800–2.100 2.367,00 €
über 2.500.000 € >2.100 nach Vereinbarung

Anlage 2 – Lohnbuchhaltungsdienstleistungen

Gebührenübersicht der Lohnbuchhaltungsdienstleistungen

Diese Leistungen ergänzen die reguläre Buchhaltung und betreffen die Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten. Die Abrechnung erfolgt pauschal oder nach Aufwand gemäß der untenstehenden Aufstellung.
Leistung Preis (netto)
Lohnabrechnung bis 5 Mitarbeitende 18,00 € je Abrechnung
Lohnabrechnung 6–10 Mitarbeitende 15,00 € je Abrechnung
Lohnabrechnung ab 11 Mitarbeitenden 13,00 € je Abrechnung
Sozialversicherungs-An- oder Abmeldung 25,00 €
Sonstige Lohn-Hilfstätigkeiten 30,00 € / Stunde
Anlage eines Arbeitgebers 100,00 €
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft 100,00 €
Anmeldung bei der Agentur für Arbeit (Betriebsnummer beantragen) 100,00 €

 

Anlage 3 – Zusatzleistungen und Sondergebühren

Übersicht der Zusatzleistungen und Sondergebühren (pauschales Zusatzhonorar)
Diese Leistungen ergänzen die reguläre Buchhaltungsgebühr und werden gemäß Aufwand bzw. pauschal separat berechnet. Die Preise sind Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarungen und unterliegen regelmäßiger Anpassung.

Zusatzleistungen (pauschales Zusatzhonorar)

Leistung Preis (netto)
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) 50,00 €
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) 50,00 €
SuSa (Summen- und Saldenliste) 50,00 €
Digitale Belegverarbeitung (Upload per App/Cloud) 10,00 €
Belegverarbeitung per Post oder E-Mail 50,00 €
Zuarbeit für Jahresabschluss ab 60,00 €
Kassenbuchaufbereitung (manuell, unsortiert) ab 40,00 €
Nachbearbeitung fehlerhafter Belege ab 30,00 €
Rückfragen zu unklaren Zahlungen (Recherche, Klärung) ab 25,00 €
Sortierung unsortierter Papierunterlagen ab 25,00 €
Scanservice (Papier zu digital) ab 0,50 € / Seite

Beratungshonorar

Beratungsleistung Stundensatz (netto)
Persönlich, telefonisch oder digital 30,00 € – 60,00 €
Existenzgründungsberatung ab 90,00 € / Paket
Vor-Ort-Beratung (inkl. Anfahrt) ab 75,00 € / h

Formulare, Anträge, Bescheinigungen

Dokument / Antrag Preis (netto)
EKS für Jobcenter 50,00 €
Selbstauskunft für Wohngeld (selbständige Person) 50,00 €
Anlage zur Selbstauskunft (Wohngeld – selbständige Person) 50,00 €
Fachliche Prognose des Gewinns aus Selbständigkeit 75,00 €
Antrag auf Kinderzuschlag 50,00 €
Anlage Einkommen aus Selbständigkeit – Kinderzuschlag 75,00 €
Bescheinigung Einnahmen / Gewinn für Ämter ab 40,00 €
Allgemeine Bescheinigungen / Ämterformulare ab 30,00 €
Weitere Formulare / Anträge / Behördenkontakt nach Vereinbarung

Wichtige Hinweise

  • Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
  • Die Gebühren können je nach Branche, Belegaufkommen, Datenqualität und individuellem Aufwand abweichen.
  • Die hier aufgeführten Leistungen und Preise sind Bestandteil unserer vertraglichen Vereinbarungen.
  • Gebührenanpassungen können regelmäßig erfolgen, insbesondere zum Ende des Wirtschaftsjahres oder bei wesentlichen Änderungen des Leistungsumfangs.
  • Eine Gebührenerhöhung erfolgt nur mit Zustimmung des Mandanten. Im Falle einer Nichtzustimmung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb angemessener Frist.